Über Sinn und Unsinn von Hundezucht

Vor dem Gesetz sind alle Menschen, die Hunde verpaaren,

egal ob mit oder ohne Ahnentafel

egal ob mit oder ohne Verband, egal ob "Unfall" oder gewollt

egal ob gewerblich oder als Hobby

ZÜCHTER

Züchter mit Verantwortung, Meldepflicht beim Veterinäramt und Gewährleistungspflicht!!!!

Da es noch keine gesetzliche Verpflichtung gibt, wonach Züchter eine Ausbildung oder Eignung erbringen müssen,

bevor sie mit ihrer Tätigkeit beginnen.

 

WIR HUNDEKÄUFER TRAGEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE GESUNDHEIT DER HUNDE

hier erfahren Sie warum:

Nach über 20 Jähriger Erfahrung als Hundetrainer möchte ich hier mit so einigen Fehlaussagen anfangen:

(Anm: dabei kommt es nicht auf die Rasse alleine sondern auf die richtige Sozialisierung an)

(Anm: diese Aussage ist nicht ganz richtig, da  die Anzahl der Würfe pro Jahr und das Aussehen der Zwingeranlagen nichts mit der Erfahrung und des Wissens des Züchters zu tun haben müssen)

usw...

Ich möchte hier Aufklärungsarbeit betreiben und Ihnen helfen, den richtigen Hund zu finden.

 

 

Züchter vor dem Gesetz, sind alle mündigen physiologischen Personen die Hunde verschiedenen Geschlechts miteinander verpaaren.

Das heißt, dass der Gesetzgeber nicht zwischen Hundezüchtern die ihre Tiere gezielt verpaaren, um damit Erbkrankheiten zu minimieren- und solchen, die ohne Rücksicht auf Gesundheit der Nachkommen aus meist wirtschaftlichen Gründen ihre Tieren verpaaren.

Schlimmer noch- es werden aufgrund von oben genannten Erkenntnissen bezüglich Genetik und Inzucht- sogenannte Hybridhunde (Hunde aus verschiedenen Rassen werden verpaart) produziert.

Beispiel: Man nehme einen reinrassigen Golden Retriever und einen reinrassigen Großpudel und mache Goldendoodel daraus.

Diese Rassen werden, meist ohne Untersuchungen und Zuchtziel, um sehr teures Geld als Rassehunde verkauft mit der Begründung- die sind wesentlich gesünder als Rassehunde aus nur einer Rasse. Das entspricht nicht immer den Tatsachen, wie unteres Beispiel zeigt:

Um den Unterschied klarer zu machen, ziehe ich hierzu die meistbekannte Erbkrankheit, die HD (Hüftdysplasie) heran:

Ein Züchter, der verantwortungsvoll züchtet, will Golden Retriever züchten: In diesem Falle müssen beide Elterntiere auf HD geröntgt werden. Sind die Elterntiere gesund und nicht näher verwandt, dürfen diese Tiere nach den Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes verpaart werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, gesunde Hunde zu züchten (es gibt natürlich auch hier schwarze Schafe die durch Täuschung den Hundekäufer betrügen)

Ein "Züchter" der die selbe Rasse züchten will und keinen Wert auf Qualität legt, sondern nur auf den Verdienst, wird seine Tiere verpaaren ohne sich Gedanken über die Gesundheit der Welpen zu machen- dies haben dann diese armen Geschöpfe "auszubaden", da sie im schlimmsten Falle mangels Untersuchung oder wissentlicher Verpaarung HD Kranker Tiere, mit weinigen Monaten nicht mehr gehen können oder schlimmste Schmerzen haben.

Ergo: nicht die Rasse ist wichtig sondern die Gesundheit.- Wenn man 2 kranke Tiere verpaart werden kranke Welpen gezüchtet!!!

 

Bei Kleinhunden ist die meiste Erkrankung im Knochengebäude die Patellaluxation (Hier hüpft die Knieschiebe aus ihrer Führung). Diese Tiere höppeln je nach Schwierigkeitsgrad meist auf drei Beinen.

Und genau aus diesem Grund brauchen wir die KONTROLLIERTE HUNDEZUCHT, wie im Bundestierschutzgesetz vorgeschrieben, um Erbkrankheiten Einhalt zu gebieten.

ES GIBT ZUR VERMEIDUNG DER TIERQUÄLEREI DURCH VERPAARUNGEN MIT KRANKEN TIEREN IM BUNDESTIERSCHUTZGESETZ DEN §5.

Verbot der Tierquälerei

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer

1.

Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:

a)

Atemnot,

b)

Bewegungsanomalien,

c)

Lahmheiten,

d)

Entzündungen der Haut,

e)

Haarlosigkeit,

f)

Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,

g)

Blindheit,

h)

Exophthalmus,

i)

Taubheit,

j)

Neurologische Symptome,

k)

Fehlbildungen des Gebisses,

l)

Missbildungen der Schädeldecke,

m)

Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind, oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, vermittelt, weitergibt oder ausstellt;

IHRE ENTSCHEIDUNG, WO SIE IHREN LIEBLING ERWERBEN, ENTSCHEIDET MITUNTER ÜBER DIE GESUNDHEIT DER HUNDE

WENN JEDER HUNDEKÄUFER SICH VOR DER ANSCHAFFUNG SEINES LIEBLINGS BERATEN LÄSST- 

DESTO WENIGER ARME TIERE WERDEN GEZÜCHTET, DA SICH DAS GESCHÄFT FÜR DIESE SKRUPELLOSEN HÄNDLER EINFACH NICHT MEHR LOHNT

Denken Sie vor dem Hundekauf an den Satz

-WER BILLIG KAUFT, KAUFT TEUER-

Kaufen sie keinen Hund aus Mitleid- denn damit verdienen diese Leute ihr Geld

 

Wir beraten Sie gerne